Klage gegen Hafensicherheitsgesetz
Als sach- und rechtswidrig bezeichnen der DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband, der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) das Hafensicherheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
„Das Land will die Hafenbetreiber zur Terrorabwehr in öffentlichen Bereichen verpflichten, dabei haben diese weder die Organisationsstrukturen, noch die Eignung oder gesetzliche Möglichkeit, um diese hochbrisante Aufgabe lösen zu können", so Karl Michael Probst, Geschäftsführer des BÖB.
Mehr: Im "THB Täglicher Hafenbericht".