Kommandant vor Gericht
Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hat am 14. Juli 2002 den Kommandanten der Fregatte Mecklenburg-Vorpommern zu dem Manöver-Unfall vernommen, bei dem am 6. März vergangenen Jahres in der Ostsee zwei Besatzungsmitglieder starben. Der zweite Strafsenat des OLG ermittelt wegen fahrlässiger Tötung durch unterlassene Hilfeleistung. Beim Kentern eines britischen Beiboots kamen die beiden 21 und 22 Jahre alten Soldaten ums Leben. Angehörige werfen den Verantwortlichen Versäumnisse bei Rettung und Ausrüstung vor.