Konzept für Seehäfen
Das Bundesverkehrsministerium kann nun auch Standtortkonzepte für See- und Binnenhäfen aufstellen, „soweit dies für die räumliche Entwicklung und Ordnung des Bundesgebietes unter nationalen oder europäischen Gesichtspunkten erforderlich ist“.
Das sieht die jetzt in Kraft getretene Neufassung des Raumordnungsgesetzes nach § 17 Absatz 2 vor. Nach Auffassung des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) ist die Aufstellung eines Standortkonzeptes für Seehäfen jedoch in absehbarer Zeit nicht erforderlich. Denn Bund, Küstenländer und Hafenwirtschaft haben die prioritären Projekte zum Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der deutschen Seehäfen weitgehend abgestimmt, teilte der ZDS jetzt mit.