Mehr Rechte für Schiffspassagiere

Schiffspassagiere sollen in Europa ähnliche Rechte wie Bahnfahrer und Fluggäste bekommen. Das haben die Verkehrsminister der 27 EU-Staaten in Brüssel betont, zugleich aber über die Einzelheiten der geplanten Verordnung gestritten. Auf unterschiedlicher Wellenlänge waren die Minister unter anderem in der Frage, ob es Entschädigungen für Verspätungen und Ausfälle nur im Seeverkehr oder auch in der Binnenschifffahrt geben sollte.
Deutschland setzte sich für eine präzise Trennung der Vorschriften ein.

«Es ist ein Unterschied, ob man drei Euro bezahlt, um in zehn Minuten über einen Fluss gesetzt zu werden, oder ob man 200 Euro für eine 15-stündige Fährpassage mit Übernachtung bezahlt», sagte auch der dänische Verkehrsminister Lars Barfoed. EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani erklärte sich bereit, bei der Überarbeitung des Entwurfs stärker auf solche Unterschiede einzugehen.

Portugal und einige andere Länder forderten, auch Kreuzfahrten einzubeziehen. Der deutsche Staatssekretär Engelbert Lütke-Daldrup meinte hingegen, die Aufnahme von Kreuzfahrten in die Verordnung sei überflüssig. Für die gelte schon die Richtlinie zu Pauschalreisen. Umstritten war auch, ob die Vorschriften für Frachtschiffe gelten solle, wenn diese auch Passagiere befördern. Lütke-Daldrup schlug dafür eine Schwelle von zwölf Passagieren vor.

Die meisten Minister waren dafür, Fahrgästen auf Ausflugsschiffen nicht die gleichen Rechte zu geben. «Diese Touristen wollen nicht reisen, sondern sie wollen gefahren werden», sagte der belgische Staatssekretär Etienne Schouppe. Weitgehende Einigkeit herrschte auch darüber, den Verkehr mit Häfen in Drittstaaten einzubeziehen. Der Ratsvorsitzende und tschechische Verkehrsminister Petr Bendl stellte einen Beschluss bei der nächsten Sitzung im Juni in Aussicht.

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