Mutmaßliche Piraten aus Hamburger U-Haft entlassen

Überraschung im Hamburger Piraten-Prozess: Nach fast zwei Jahren Inhaftierung sind drei mutmaßliche Piraten am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Gericht hob die Haftbefehle gegen die Jugendlichen auf, weil die Verhältnismäßigkeit nach so langer U-Haft nicht mehr gegeben sei, hieß es in einer Mitteilung der Gerichtspressestelle. Die Somalier sollten nach ihrer Entlassung aus dem Jugendgefängnis in Hahnöfersand in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht werden.

Sein Mandant sei überglücklich und freue sich auf die Freiheit, sagte der Verteidiger des jüngsten Angeklagten, Rainer Pohlen, am Freitag. Vor der Haftprüfung sei der heute 19-Jährige so aufgeregt gewesen, dass er in der Nacht kaum geschlafen habe. Die ungewöhnlich lange Haft sei für alle Angeklagten belastend gewesen. "Jetzt freut er sich darauf, weiter Deutsch zu lernen", sagte Pohlen. Zusammen mit den Betreuern der Einrichtung müssten sich die Somalier nun behutsam in die Freiheit einfinden.

Zu der Entscheidung der Kammer teilte die Pressestelle des Gerichts mit, dass sich die Fluchtgefahr bei den zur Tatzeit 17, 18 und 19 Jahre alten Somaliern mittlerweile deutlich verringert habe. Auch hätten sich die Angeklagten in der Untersuchungshaft gut entwickelt. Sie könnten sich mittlerweile auf Deutsch verständigen und haben verschiedene berufsfördernde Maßnahmen absolviert. Die weitere Inhaftierung sei deshalb mit dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts nicht mehr zu vereinbaren.

Seit November 2010 wird insgesamt zehn mutmaßlichen Piraten aus Somalia in Hamburg wegen erpresserischen Menschenraubs und Gefährdung des Seeverkehrs der Prozess gemacht. Sie sollen im April 2010 den Hamburger Frachter "Taipan" vor der somalischen Küste gekapert haben. Sie wurden Stunden später von einem Einsatzkommando der niederländischen Marine überwältigt. Ein Ende des Prozesses ist auch nach dem ebenfalls überraschenden Geständnis eines Angeklagten Ende Februar noch nicht abzusehen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres entschieden, dass die Kammer spätestens Ende März die Haft der Jugendlichen nochmals überprüfen müsse. Zuvor hatten mehrere Verteidiger eine Aufhebung der U-Haft gefordert. Sollten die jetzt entlassenen Jugendlichen aber beispielsweise nicht zu den weiteren Verhandlungsterminen erscheinen, kann die Kammer erneut Haftbefehle gegen sie verhängen. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.


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