Neue Verordnung für Offshore-Windparks

Die Bundesregierung will in den nächsten Jahren etwa acht Millionen Haushalte mit Strom aus Windkraftanlagen im Meer versorgen.

Das Kabinett billigte in Berlin eine Rechtsverordnung für den Bau von Windparks in der Ostsee. Für die Nordsee gibt es eine solche Verordnung bereits. Das Bundeswirtschaftsministerium dringt nun auf eine bessere Anbindung dieser Windparks an das bundesweite Hochspannungsnetz. Der Schweriner Landtag hatte sich erst im Oktober dafür ausgesprochen, die Kosten für die Netzerweiterungen unter den Bundesländern auszugleichen und nicht allein den regionalen
Betreibern aufzubürden.

Vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns sind nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur GmbH bislang drei Offshore-Projekte genehmigt. Durch den Betrieb der Windparks Baltic I vor der Halbinsel Darß und Kriegers Flak I nördlich von Rügen könnte nach Expertenschätzung der jährliche Energiebedarf von etwa der Hälfte aller privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern mit Strom aus Windkraft gesichert werden. Im kommenden Jahr soll östlich von Rügen mit der Errichtung von 80 Windkraftanlagen auf schwimmenden Fundamenten begonnen werden.

Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte: „Bis 2020 wollen wir den Anteil der regenerativen Energien an der Stromversorgung auf 30 Prozent erhöhen. Offshore-Windparks sollen dabei eine entscheidende Rolle spielen." Anlass für die Raumordnungspläne Nord- und Ostsee ist in erster Linie der Bau von Windrädern außerhalb der deutschen Zwölf-Seemeilen-Küstenzone.

Ramsauer: „Mit den Raumordnungsplänen für die Ausschließlichen Wirtschaftszonen in der deutschen Nord- und Ostsee geben wir dem Bau von Offshore-Windenergieanlagen Planungssicherheit." Nutzungskonflikte auf dem Meer insbesondere zwischen der sich entwickelnden flächenintensiven Offshore-Windenergienutzung und dem Meeresumweltschutz sowie der Schifffahrt sollen nach dem Plan verhindert werden. Zuständig für die Genehmigung solcher Offshore-Windenergieparks ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH).

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