Neue Vorfahrtsregeln auf der Weser

Mit Rücksicht auf die rasant wachsende Containerschifffahrt auf der Weser hat das Bundesverkehrsministerium die Sportschifffahrt auf der Weser bei Bremerhaven beschränkt. Vor dem Containerterminal und den Schleusen des Hafens sind bis Ende November die normalen Vorfahrtsregeln auf dem Wasser teilweise außer Kraft gesetzt worden, sagte am Dienstag ein Sprecher des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bremerhaven (WSA). Demnach müssen Boote unter 20 Metern Länge künftig Frachtschiffen ausweichen, die auf dem Fluss drehen oder die Schleusen verlassen. Segelboote dürfen in dem Bereich außerdem nicht mehr kreuzen.
Angesichts der gewaltigen Dimensionen moderner Containerschiffe und Autotransporter wäre es nach Einschätzung des WSA Bremerhaven zu gefährlich, auf dem rund fünf Kilometer den bisherigen Vorfahrtsregeln zu folgen. Nach der Seeschifffahrtsstraßenordnung müssten selbst mehrere mehr als 300 Meter lange Frachter, die in ein Fahrwasser einbiegen oder es queren, einem kleinen Segel- oder Motorboot ausweichen.
Wegen des engen Fahrwassers sind derartige Manöver auf der Weser vor Bremerhaven nach Einschätzung des WSA kaum möglich. Das Amt empfiehlt den Sportbootfahrern auf einen nur wenige Meter breiten Streifen neben dem Fahrwasser auszuweichen.
In der Vergangenheit war es immer wieder zu Beinah-Zusammenstößen auf der Weser gekommen. Insbesondere an den Sommer-Wochenenden sind dort einige hundert Wassersportler unterwegs, von denen viele aus dem Binnenland kommen und kaum Erfahrung mit Begegnungen mit der großen Berufsschifffahrt haben.

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