Neue Vorschrift für Nord-Ostsee-Kanal

Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) darf ab 15. August 2006 nur noch befahren werden, wenn an Bord des jeweiligen Schiffes beziehungsweise Schub- oder Schleppverbandes ein AIS-Gerät betrieben wird. Das regelt eine schifffahrtspolizeiliche Anordnung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord. Sportboote sind davon nicht betroffen. Mehr: In der Tagesausgabe des THB Deutsche Schiffahrts-Zeitung.

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