Neuer Chef für HSH Nordbank
Der Aufsichtsrat der HSH Nordbank hat die Abberufung des umstrittenen Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher beschlossen. Ab dem 1. April 2011 wird der ehemalige Citigroup-Banker Dr. Paul Friedrich Lerbinger den Vorstand des weltgrößten Schiffsfinanzierers leiten.
Nonnenmacher war nach riskanten Finanztransaktionen und diversen, teilweise noch ungeklärten, Affären und Ausspähungsvorwürfen in die Kritik geraten. Er soll bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses die HSH Nordbank betreuen. „Der Aufsichtsrat dankt Prof. Dr. Nonnenmacher für seinen großen und erfolgreichen Einsatz bei der Neuausrichtung der Bank", teilte das Geldinstitut trotz aller Vorwürfe gestern mit.
Lerbinger leitete zuletzt das Investmentbanking für die Citigroup in Deutschland. Im Sommer hatte sich der im Allgäu aufgewachsene Banker aus dem aktiven Geschäft zurückgezogen und sich in den Aufsichtsrat der kleinen Frankfurter MainFirst Bank wählen lassen. Lerbinger arbeitete mehr als 20 Jahre als Investmentbanker, unter anderem bei der US-Großbank J.P. Morgan. Später war er in leitender Position bei der damals vom jetzigen HSH-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper geführten Deutschen Bank und seit 2003 bei der Citigroup aktiv, bei deren Deutschland-Tochter er stellvertretender Vorstandschef war. Er soll der einzige Kandidat gewesen sein, der dem Aufsichtsrat von Kopper als Nachfolger für Nonnenmacher vorgeschlagen wurde.
Dem Vernehmen nach steht Nonnenmacher bei einer Auflösung seines bis Oktober 2012 laufenden Vertrages eine Auszahlung von mehreren Millionen Euro einschließlich Altersversorgungsansprüchen zu. Bankkreisen zufolge streben die Eigentümer eine Zahlung unter Vorbehalt an. In den Vertrag solle ein Rückerstattungsklausel für den Fall aufgenommen werden, dass Nonnenmacher später wegen Straftaten verurteilt werden sollte. Bereits die Zahlung einer millionenschweren Halteprämie an Nonnenmacher im vergangenen Jahr hatte für erheblichen Wirbel gesorgt.
Anfang diesen Monats hatte der HSH-Aufsichtsrat noch beschlossen, dass der Vorstandsvorsitzende noch solange im Amt bleibt, bis Klarheit darüber herrscht, ob eine grobe Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann (THB, 2. Dezember). Allerdings wurde da bereits eine mögliche Abberufung geprüft.
Bereits zum 1. März wird der 54-jährige Mitglied des Vorstands sein.