Neues Verfahren im Piraten-Prozess

Den Angeklagten im Hamburger Piraten-Prozess droht ein weiteres Verfahren: Wochen vor dem Angriff auf den Hamburger Frachter "Taipan" Ostermontag 2010 sollen sie schon das indische Schiff "Hud Hud" gekapert und von dort aus noch zwei weitere angegriffen haben. Das habe ein angeklagter Somalier in einer neuen Aussage zugegeben, die allerdings in der Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht am Dienstag nicht weiter erläutert wurde. Unklar ist auch, was nach der Kaperung mit der zwölfköpfigen Besatzung der "Hud Hud" passierte.

Für das Gericht stelle sich nun die Frage, inwiefern die Taten von der Hamburger Kammer aufzuklären sind, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Steinmetz. Einer vorläufigen Einschätzung zufolge sind der Angriff auf die "Hud Hud" und die weiteren Kaperungsversuche aber nicht in Tateinheit mit dem angeklagten Angriff auf die "Taipan" zu sehen. Sie würden demnach nicht in das Urteil des Landgerichts einfließen und auch nicht strafschärfend gewertet werden.

Wohl aber gelte ein "Weltrechtsgesetz". Darunter fielen die Kaperung und die beiden Versuche. Nach dem Gesetz ist ein Piratenangriff von jedem Staat strafrechtlich zu verfolgen. Die Staatsanwaltschaft müsse nun darüber nachdenken, ob ein getrenntes Verfahren gegen die zehn mutmaßlichen Seeräuber eingeleitet werden solle, sagte der Richter.

Seit mehr als 15 Monaten müssen sich die Somalier für den Angriff auf die "Taipan" in der Hansestadt verantworten. Die Anklage wirft ihnen erpresserischen Menschenraub und Gefährdung des Seeverkehrs vor.

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