Pirat erhält keine deutsche Hilfe
Ein somalischer Staatsangehöriger, der in Kenia im sogenannten Piratenprozess vor Gericht steht, hat nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts keinen Anspruch auf deutsche Hilfe. Der Mann habe gegenüber der Bundesrepublik weder Anspruch auf Übernahme der Kosten eines deutschen Verteidigers noch auf sonstigen konsularischen oder diplomatischen Beistand, teilte das Gericht am Montag mit.
Damit wurde ein entsprechender Eilantrag des Mannes zurückgewiesen. Er war im März als mutmaßlicher Seeräuber von der Besatzung der deutschen Fregatte Rheinland-Pfalz aufgegriffen und nach Kenia überstellt worden. Konsularischer Schutz könnten nur deutschen Staatsangehörige bekommen, hieß es. (Beschluss der 34.Kammer vom 24. April 2009 - VG 34 L 130.09)
Der Eilantrag wurde bei dem Gericht in der Hauptstadt gestellt, weil er sich gegen das Auswärtige Amt mit Sitz in Berlin richtete. Die Europäische Union (EU) hatte mit Kenia vereinbart, dass somalische Piraten, die innerhalb der EU-Mission «Atalanta» gefasst werden, dort vor Gericht gestellt werden können. Nach dem Beschluss der Berliner Richter resultieren aus dieser völkerrechtlichen Vereinbarung keine subjektiven Ansprüche der Beschuldigten. Diese Rechte bestünden allenfalls gegenüber Kenia selbst, da das Strafverfahren nicht von der Bundesrepublik geführt werde. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg zulässig.In der kenianischen Hafenstadt Mombasa stehen seit Mittwoch erstmals neun von der Deutschen Marine gefasste mutmaßliche Seeräuber vor Gericht. Die Somalier haben laut Anklage versucht, das deutsche Handelsschiff «MV Courier» im Golf von Aden zu kapern. Auf Kenia weicht die EU aus, weil es in Somalia - Heimatland der meisten Piraten am Horn von Afrika - infolge des Bürgerkriegs keine staatlichen Strukturen gibt. Laut der Vereinbarung dürfen die Piraten nicht gefoltert und nicht zum Tode oder zu einer anderen grausamen Strafe verurteilt werden. Sie haben Anspruch auf einen Rechtsanwalt und dürfen ihr Urteil vor einer höheren Gerichtsinstanz anfechten.