Piraten übergeben

Deutschland hat zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit somalische Piraten zur Strafverfolgung an Kenia überstellt. Am Mittwoch wurden im kenianischen Hafen Mombasa sieben Seeräuber von der Polizei verhaftet, die vor gut einer Woche im Golf von Aden erfolglos den deutschen Marine-Tanker «Spessart» angegriffen hatten. Sie waren anschließend auf der Fregatte «Rheinland-Pfalz» festgesetzt worden, die zur EU-Mission «Atalanta» gehört. Das teilte der Sprecher des Auswärtigen Amtes am Mittwoch in Berlin mit.

Ihnen soll nun in Kenia der Prozess wegen Angriffs auf den internationalen Seeverkehr gemacht werden. In Verhandlungen mit dem deutschen Botschafter in Nairobi habe der kenianische Generalstaatsanwalt seine grundsätzliche Zustimmung zu der Überstellung gegeben. Zuvor hatte die Polizei an Bord der deutschen Fregatte die Waffen gesichert, mit denen die Piraten den Tanker angegriffen hatten.

Der Sprecher sagte, das weitere Vorgehen erfolge analog der Überstellung von neun Piraten, die Anfang März an die kenianischen Behörden zur weiteren Strafverfolgung übergeben worden waren. Diese Piraten hatten im Golf von Aden das deutsche Handelsschiff «MV Courier» erfolglos attackiert und waren von Schiffen der EU-Mission «Atalanta» gestellt worden. Auch sie wurden von der «Rheinland-Pfalz» in die Hafenstadt Mombasa gebracht.

Das Amtsgericht in Kiel, Heimathafen der «Spessart», hatte vorsorglich Haftbefehl gegen die Piraten erlassen. Vorübergehend stand auf dem Flughafen Köln-Wahn ein Bundeswehr-Flugzeug mit 40 Bundespolizisten bereit, um die Piraten nach Deutschland zu holen.

Dies wäre notwendig geworden, wenn sich die kenianischen Behörden geweigert hätten, die Seeräuber zu übernehmen. Grundlage für diese Maßnahme ist ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kenia. In Somalia gibt es kein international anerkanntes Rechtssystem.

Das Überstellungs-Verfahren gilt als rechtlich höchst kompliziert, da unter anderem geklärt werden muss, inwieweit deutsche Rechtsgüter betroffen sind.  Eine speziell eingerichtete Kommission von Staatssekretären der vier Ministerien für Inneres, Justiz, Verteidigung und Außen hat auch jetzt die Entscheidung zur Überstellung getroffen.

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