Prozess gegen Reederei-Erbinnen wegen Veruntreuung wird fortgesetzt
Am Lübecker Landgericht wird heute der Prozess gegen die Reederei-Erbinnen Gisa und Hedda Deilmann fortgesetzt.
Sie sollen für die Mitarbeiter auf den Flusskreuzfahrtschiffen der Reederei zu geringe Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben. Außerdem wirft ihnen die Staatsanwaltschaft vor, für verbilligte Urlaubsreisen von Mitarbeitern zu wenig Lohnsteuern gezahlt zu haben. Insgesamt soll so ein Schaden in Höhe von fast 1,3 Millionen Euro entstanden sein. Am ersten Verhandlungstag vor einer Woche hatten sich die 50 Jahre alten Angeklagten nicht zu den Vorwürfen geäußert. Stattdessen hatten ihre Verteidiger angekündigt, zunächst die Möglichkeit eines Vergleichs ausloten zu wollen.
Gisa und Hedda Deilmann hatten die Rederei Ende 2003 nach dem Tod ihres Vaters geerbt. Zur Deilmann-Flotte zählen neben dem als ZDF-„Traumschiff“ bekanntgewordenen Hochseekreuzliner „Deutschland“ auch bis zu elf Flusskreuzfahrtschiffe. 2009 musste die Flusskreuzfahrtsparte der Reederei Insolvenz anmelden. Die „Deutschland“ wurde 2015 an einen US-Konzern verkauft.
2016 standen die Schwestern schon einmal in Lübeck vor Gericht. Damals verurteilte sie das Landgericht unter anderem wegen versuchter Steuerhinterziehung zu jeweils zwei Jahren und neun Monaten Haft. Dieses Urteil wurde jedoch 2017 vom Bundesgerichtshof aufgehoben. In dem aktuellen Prozess geht es um andere Vorwürfe. lno/fab