Schiffskontrollen decken erneut Verstöße auf

Der niederländische Hopperbagger „HAM 316“ ist jetzt in Cuxhaven wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften belangt worden.

An Bord des Schiffs (IMO 9160449) waren bei einer Kontrolle der Wasserschutzpolizei weder eine Ölhaftungsbescheinigung noch eine Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung vorhanden. Daraufhin wurde eine Sicherheitsgebühr von 633,50 Euro fällig. Eine Gebühr in gleicher Höhe wegen des gleichen Vergehens hatte es zuletzt auch beim Mehrzweckfrachter „Monika“ (IMO 9815317) gegeben (thb.info 22. Februar 2019).

Bei einem weiteren niederländischen Schiff in deutschen Gewässern kam es jetzt zu einer Sicherheitsgebühr in Höhe von 1053,50 Euro, weil der Zugang nicht überwacht worden war – ein Verstoß, der zuletzt auch bei den Einheiten „Fiducia“, „Rix Munte“ und „Stigfoss“ bei Kon trollen aufgefallen war.

Weiterer aktueller Fall: Weil der 43.944-tdw-Frachter „Mobile Pearl“ (IMO 8309402) einen Sicherheitsabstand nicht einhielt, kam es zu einer Sicherheitsgebühr von 195 Dollar. fab

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