Seemannsgesetz aufgehoben
Die Arbeitsbedingungen der weltweit rund 1,2 Millionen Seeleute sollen sich verbessern. Mit diesem Ziel hat der Bundestag am späten Donnerstagabend den Weg dafür freigemacht, dass Deutschland das internationale Seearbeitsabkommen ratifizieren kann.
Die 2006 auf den Weg gebrachte Vereinbarung sieht unter anderem Mindeststandards bei Arbeitszeiten, Unterbringung und ärztlicher Versorgung vor. In Deutschland wird damit gleichzeitig das Seemannsgesetz aus dem Jahr 1957 aufgehoben. Zur Begründung heißt es, die Regelungen unter anderem beim Urlaubs- und Kündigungsrecht entsprächen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. dpa/FBi
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