Seemannskasse jetzt in der KBS
Die Seemannskasse, wichtiger Teil des sozialen Schutzes der Seeleute, ist seit dem 1. Januar 2009 Bestandteil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Die KBS ist bereits seit Oktober 2005 im Auftrag der See-Berufsgenossenschaft für die Seemannskasse tätig. Die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hamburg bleiben auch nach der Zusammenführung der Sozialversicherungsträger für die Versicherten der Seemannskasse zuständig. Die Seemannskasse ergänzt mit dem sogenannten Überbrückungsgeld, auch „Seemannsrente" genannt, und den Zahlungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.