Streit um Ems-Ausweisung: Verfahren ausgesetzt

Im juristischen Streit um die Ausweisung der Unter- und Außenems als europäisches Naturschutzgebiet ist eine schnelle Entscheidung in weite Ferne gerückt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg setzte das Verfahren am Dienstag aus, weil der Europäische Gerichtshof zunächst eine Grundsatzentscheidung fällen soll. Die Klage erhoben hatte die Stadt Papenburg im Februar, weil sie im Falle einer Ausweisung der Ems als sogenanntes Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet erhebliche Nachteile für sich als Hafenstadt und Werftenstandort fürchtet. Das Umweltministerium will die Unter- und Außenems von der EU als FFH-Gebiet ausweisen lassen.
FFH-Gebiete sollen die Tier- (Fauna) und Pflanzenwelt (Flora) schützen und die europaweite Vernetzung ihrer Lebensräume (Habitate) sichern. Das Verwaltungsgericht will den Europäischen Gerichtshof nun klären lassen, welche Rechtsvorschriften aus den jeweiligen Mitgliedsstaaten bei einer Ausweisung der Gebiete zu berücksichtigen sind. «Wir als Gericht hätten über die Klage nur entscheiden können, wenn wir der Meinung gewesen wären, dass es aus europarechtlicher Sicht keine Zweifel gibt», sagte der Vorsitzende Richter, Lambert Janssen, zur Begründung. Bis sich das europäische Gericht zu den Fragen geäußert habe, könne es rund ein Jahr dauern.
Im Detail geklärt werden solle, ob bei der Entscheidung andere als «naturschutzfachliche Gründe» zu berücksichtigen sind und ob dazu auch die Belange betroffener Gemeinden gehörten. Unklar sei auch, wann diese ihre Forderungen geltend machen könnten - vor oder nach der Ausweisung der FFH-Gebiete. Außerdem müsse beraten werden, inwieweit Entscheidungen aus der Vergangenheit - etwa Beschlüsse für die Flussvertiefung - nach einer Ausweisung noch Bestand hätten.
Die Stadt Papenburg fürchtet, dass die FFH-Ausweisung zulasten der Wirtschaft gehe. «Die Ems ist unser Tor zur Welt, unsere Lebensader. Direkt an ihr hängen 4000 Arbeitsplätze», sagte der Papenburger Bürgermeister Jan Peter Bechtluft am Rande der Verhandlung. Die Stadt fürchte auch, dass eine Entscheidung in Sachen FFH-Gebiete schon die sogenannten Unterhaltsbaggerungen an der Ems beeinträchtigen könne. Das sind diejenigen Bauarbeiten, mit denen der Ausbau des Flusses regelmäßig aufrechterhalten wird. Mit einer FFH-Ausweisung könnte jede dieser Unterhaltsbaggerungen künftig durch aufwendige Genehmigungsverfahren verzögert werden.

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