Tonnagesteuer bestätigt

Das Finanzgericht Kiel hat jetzt den Anspruch von Schifffahrtsgesellschaften auf die Tonnagesteuer bestätigt.

Bisher gab es keine Gerichtsentscheidung, die sich mit den Anforderungen an die Bereederung im Inland auseinandergesetzt hat. Jetzt liegt eine erstinstanzliche Entscheidung vor, die die bestehende Praxis bestätigt.

Der Fall bezog sich auf eine deutsche Publikums-KG, die ihr Schiff an eine verbundene Auslandsgesellschaft bareboat verchartert und ausgeflaggt hatte. Tatsächlich war das Schiff im Wesentlichen im Inland bereedert worden.

Mehr: Im "THB Täglicher Hafenbericht".

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