Traditionsschifffahrt appelliert an Bundesverkehrsministerium
Ehrenamtliche Betreiber von Traditionsschiffen sehen ihre Schiffe weiter durch eine geplante Verordnung des Bundesverkehrsministeriums bedroht. Wie einer ihrer Vertreter am Dienstag in Berlin sagte, sollen künftig an Bord der alten Segler vielfach Standards der Berufsschifffahrt gelten.
Viele der geforderten Umbauten seien nicht realisierbar oder nur mit einem Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe. Zudem erhöhe sich der Verwaltungsaufwand massiv. Sie forderten ein Konzept, das für Sicherheit sorgt und gleichzeitig das ehrenamtliche Engagement ausreichend berücksichtigt. In der jetzigen Fassung drohe in kommenden Monaten und Jahren ein "Schiffesterben". In Deutschland sind noch rund 120 Traditionsschiffe registriert.
Die Verordnung, die im Bundesverkehrsministerium erarbeitet wird, soll ab 2017 bauliche Beschaffenheit, Brandschutz und Ausrüstung sowie die Qualifikation der Crew neu regeln. Staatssekretär Enak Ferlemann hatte versichert: "Wir wollen die Traditionsschifffahrt erhalten". Zuletzt hatte das Ministerium Änderungen vorgelegt. Allerdings sei es für eine Stellungnahme noch zu früh, hieß es.
Die vorgelegten Änderungen sind nach vorläufiger Einschätzung des Dachverbands der deutschen Traditionsschiffe bei weitem nicht ausreichend, um die Überlebensfähigkeit der Traditionsschifffahrt zu sichern. Zwar gebe es etwa bei den Übergangsfristen bessere Regelungen. Allerdings werde weiter die Seediensttauglichkeit oder Medizinlehrgänge der Besatzungen gefordert, auch die Bauvorschriften seien den Gegebenheiten nicht ausreichend angepasst, sagte Verbands-Vizechef Nikolaus Kern.
Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Wismar, Frank Jung, kritisierte trotz einiger Verbesserungen die Richtlinie. "Trotz unserer Einwände wurden wesentliche Punkte nicht aufgenommen." So fordere das Ministerium von den Vereinen einen Prüfbericht durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, um die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachzuweisen. Diese Kosten wären für die meist gemeinnützigen Traditionsschiffsvereine nicht zu stemmen. "Insgesamt bedaure ich das unzureichende Entgegenkommen des Bundesverkehrsministeriums, das die Verordnung ohne Bundestag und Bundesrat durchsetzen kann." Die Verordnung werde die Situation für die Vereine deutlich verschlechtern und den Erhalt des maritimen kulturellen Erbes gefährden. (mv)