Widersprüche im "Adler Dania"-Prozess

Unter großem Interesse polnischer Medien ist am Dienstag in Wolgast der Prozess um den Grenzzwischenfall mit dem deutschen Ausflugsschiff «Adler Dania» fortgesetzt worden. Erneut vernahm das Gericht die polnischen Zöllner, die am 17. Oktober 2006 mit einer unangekündigten Kontrolle den Konflikt an Bord des Schiffes ausgelöst hatten. Die Zöllner machten dabei widersprüchliche Angaben zum Anlass ihrer damaligen Reise.
So gab eine 35-jährige Beamtin an, die Reise mit ihren Kollegen auf der «Adler Dania» zu «touristischen und Erholungszwecken» angetreten zu haben. Erst als es Anzeichen für einen Verstoß gegen polnische Steuerbestimmungen gegeben habe, seien sie über Telefon von ihrem Vorgesetzten in den Dienst zurück versetzt und zur Kontrolle aufgefordert worden. In einer Aussage vom 21. Oktober 2006 vor der Bezirksstaatsanwaltschaft in Swinemünde soll sie als Grund der Fahrt noch angegeben haben, die Deutschen beim Verkauf von in Polen unversteuerter Ware «erwischen» zu wollen. Zuvor habe es entsprechende Hinweise darauf gegeben.
Der Verteidiger des angeklagten Kapitäns warf den Zöllnern eine widerrechtliche «Schein-Privatfahrt» vor. Auch der Richter äußerte Zweifel an dem privaten Anlass der Reise.
Der Kapitän war seinerzeit mit den drei in Zivil gekleideten Beamten kurz vor dem polnischen Hafen Swinemünde abgedreht und in deutsche Gewässer zurück gekehrt. Nach Ansicht des Kapitäns hatten sich die polnischen Zöllner zu spät und nicht ausreichend ausweisen können und damit gegen internationale Sicherheitsbestimmungen verstoßen. Dem heute 65-Jährigen wird Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Er soll auch ein polnisches Grenzschutzboot gefährdet haben, das die «Adler Dania» an der Rückkehr hindern wollte.
Bei dem Vorfall sollen Schüsse gefallen sein.
Nach internationalen Seebestimmungen wie dem ISPS-Code und den SOLAS-Vertragsbestimmung müssen sich Beamte aus Gründen der Gefahrenabwehr ausweisen, wenn sie an Bord eines Schiffes gehen.
Diese Bestimmungen wurden nach dem Terroranschlag vom 11. September
2001 verschärft.
In einem der dpa vorliegenden Rundschreiben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie vom 27. Februar 2008 wurden die Reedereien nochmals auf die Einhaltung der Bestimmungen hingewiesen.
Darin heißt es unter anderem, dass jede Person, die das Schiff zu betreten beabsichtigt, einen Identitätsnachweis zu erbringen und den Zweck seines Besuchs anzugeben habe. «Die Anforderung sich auszuweisen gilt auch für Bedienstete staatlicher Behörden (z.B. Polizei, Zoll ...), unabhängig davon, ob Uniform getragen wird.»
Der Vorgesetzte, der die drei polnischen Zöllner an Bord des deutschen Schiffes telefonisch zur Kontrolle aufgefordert haben soll, konnte am Dienstag nicht vernommen werden. Die polnische Zöllnerin informierte das Gericht am Dienstag, dass er wegen eines schweren Verkehrsunfalles nicht erscheinen könne. Der Unfall hatte sich nach Angaben der Sprecherin der Zollkammer bereits am 7. Februar ereignet.
Der Anwalt des Kapitäns, Johann Schwenn, kritisierte erneut, dass die deutschen Ermittlungsbehörden es versäumt hätten, unbeteiligte Zeugen wie die 45 Passagiere der «Adler Dania» zu vernehmen. Damit bleibe die Frage, ob scharf oder mit Leuchtmunition geschossen wurde, weiter offen. Bisher hatten die Mitarbeiter der Adler-Reederei übereinstimmend von scharfen Schüssen, die polnischen Beamten hingegen von Signalmunition berichtet. Der Prozess soll am 26. März fortgesetzt werden.

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