Carrier halten Schwefelgrenzwerte ein

Auch gut neun Monate nach Verschärfung der Grenzwerte für Schiffs emissionen in Nord- und Ostsee belegen die Kontrollen, dass fast alle Schiffe im Elbtransfer mit regelkonformem Treibstoff fahren.

Das erklärte die Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Monika Breuch-Moritz, jetzt anlässlich des „Forums Maritimes Wirtschaftsrecht“ in der Handelskammer Hamburg zum Thema „Saubere Zukunft durch strenge Emissionsgrenzwerte – Fährt die Schifffahrt auf Kurs?“.

Seit 2013 führen das BSH und das Institut für Umweltphysik der Universität Bremen im Rahmen des Forschungsprojektes MeSMarT (Measurements of shipping emissions in the marine troposphere – www.mesmart.de) an Stationen in Wedel und auf Neuwerk Messungen der Emissionen von Schiffen im Elbtransfer durch. Damit kann der Schadstoffausstoß vorbeifahrender Schiffe direkt erfasst werden. Die Auswertung der Daten der vergangenen neun Monate belegt die weitgehende Einhaltung der Schwefelgrenzwerte.

Inzwischen ergänzen kontinuierliche Messungen auf dem Forschungsschiff „Celtic Explorer“ die stationären Datenerhebungen. Diese Messungen finden im Rahmen der jährlichen Sommeraufnahme der Nordsee statt. Die ermittelten Emissionswerte liefern Hinweise auf mögliche Verstöße. Gerichtsfest nachgewiesen werden diese durch Kraftstoffproben, die im BSH-Labor in Sülldorf analysiert werden. „Mit diesen Proben evaluieren wir auch die Ergebnisse unserer MeSMarT-Schiffsemissionsmessungen“, erklärte die Präsidentin.

Das BSH beabsichtigt, das Stationsnetz für die Überwachung der Emissionen weiter auszubauen. Eine Finanzierungszusage seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur liegt vor.

Seit dem 1. Januar 2015 gelten in besonderen Emissionsüberwachungsgebieten (Sulfur Emission Control Areas, SECA) verschärfte Qualitätsanforderungen an Treibstoffe, die auf Schiffen eingesetzt werden dürfen. Der Grenzwert wurde durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im MARPOL-Übereinkommen (Anlage VI) sowie durch die EU-Schwefelrichtlinie 1999/32/EG festgelegt. Seit Inkrafttreten der neuen Grenzwerte zum 1. Januar 2015 wird die Einhaltung überwacht. Die Anrainerstaaten der Nord- und Ostsee kontrollieren verstärkt die Schiffstreibstoffe sowohl durch Prüfung der erforderlichen Dokumentationen als auch durch Probenahmen an Bord. Die Ergebnisse dieser Kontrollen tauschen sie über eine europäische Datenplattform der EMSA (Lissabon) aus.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime Wirtschaft unterstützt, Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung fördert, Kontinuität von Messungen gewährleistet und über den Zustand von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt. FBi

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