GDL: Weiterer Vorstoß gegen Regelung zur Bedienung der Sandstreueinrichtung
Da die GDL als Berufsverband nicht widerspruchsberechtigt ist, hatte sie auch einige Eisenbahnbetriebsleiter von Verkehrsunternehmen aufgefordert, fristgerecht Widerspruch einzulegen, was aber nach Angabe der GDL nicht geschah. Die GDL sei nicht gegen das Sanden an sich, fordere aber den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, beispielsweise einem „Sandfloh“ für dosiertes Sandstreuen beim Bremsen und Anfahren, um ein Unterbrechen des Stromkreises zur Besetztmeldung zu vermeiden. (wkz/cm)