SOLAS: Countdown für Containerwiegen läuft

Der Countdown läuft: Zum 1. Juli 2016 soll die Konvention zur Bestimmung des Containergewichts vollständig in Kraft treten. Allerdings sind Haftungsfragen immer noch offen.

Schon jetzt ist klar: Jede Transportbox, die dann auf ein Schiff verladen wird, muss über eine verifizierte Gewichtsangabe verfügen. Die IMO hatte eine entsprechende Ergänzung der SOLAS-Konvention im Jahr 2014 beschlossen, die Ratifizierung ist abgeschlossen. Die Schifffahrtsunternehmen müssen diesen Nachweis künftig vorlegen können, unabhängig davon, wer den Container mit Fracht beladen hat. Der Verlader muss der Reederei und dem Terminalbetreiber diese Daten rechtzeitig vor der Verladung mitteilen, damit ein entsprechender Stauplan ausgearbeitet werden kann.

Zwar sollen an den Terminals Stichprobenkontrollen stattfinden, offen ist aber immer noch, wer die Kosten trägt, was mit Containern geschieht, die von den angegebenen Maßen und Daten abweichen und wer dann entsprechend haftet.

Grundsätzlich sehen die novellierten SOLAS-Regeln vor, dass Terminalbetreiber und Reedereien das Verladen und den Transport eines falsch deklarierten Containers verweigern können. Juristen leiten daraus sogar eine Pflicht ab, dass die Transportbox nicht verladen werden darf. Geschieht es trotzdem und passiert dann etwas, liege die Haftung bei der Reederei oder dem Terminalbetreiber. Kritiker bemängeln aber, dass die Lieferketten zu komplex seien, um an der Schnittstelle Kaikante eine solche Entscheidung zu treffen. Das World Shipping Council und die IMO wollen deshalb in den kommenden Monaten die Regularien konkretisieren. pk

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