Digitalisierung braucht rechtlichen Rahmen

Maritime Unternehmen benötigen eine IT-Infrastruktur und die passende Datenbasis (Bild: Ingrid.Fiebak.de)
Die Diskussion um Maritim 4.0 nimmt Fahrt auf.
Viele Unternehmen sehen große Chancen etwa im Anlagen- und Schiffbau, für Zulieferer, beim Transport und nicht zuletzt bei Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Frachtern. Dabei geht es vor allem darum, Prozesse effektiver als bisher zu gestalten.
Digitalisierung und Vernetzung bringen für die Branche aber auch neue Herausforderungen. Das hängt insbesondere damit zusammen, dass wesentliche rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit Maritim 4.0 ergeben, nicht geklärt sind. Wem gehören beispielsweise die erhobenen Informationen? Wer haftet für fehlerhafte Daten?
Diese und weitere Fragen waren jetzt Thema einer Veranstaltung in Hamburg, auf der eine Juristin und ein Managementberater Stellung zu Chancen und Herausforderungen bezogen. Mit der Digitalisierung werden die Märkte immer komplexer, führte Dr. Horst Tisson von Tisson & Company aus. Dienst leistungen gewinnen vor diesem Hintergrund an Bedeutung. Der Service wird immer digitaler und bestimmt zunehmend den Produkt- und Unternehmenserfolg, verbunden mit neuen Chancen für neue Geschäftsmodelle, ist Tisson überzeugt. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung einer grundlegenden IT-Infrastruktur und der passenden Datenbasis für die Inte gration in den Betrieb. „Unternehmen müssen ganzheitlich Technologien, Informationen, Prozesse und Services bei ihren Geschäftsmodellierungen berücksichtigen“, resümierte Tisson.
Dr. Nicoletta Kröger von Corvell Rechtsanwälte ging in ihrem Vortrag auf die Frage ein, welchen wirtschaftlichen Wert Daten haben können und wer sie nutzen darf. Im Zivilrecht gebe es bislang keine Bestimmungen für Daten. Der Gesetzgeber müsse deshalb neue Regelungen schaffen, was viel Zeit beanspruchen werde. Es bestehen Geheimhaltungspflichten und Löschpflichten. Die Sorgfaltspflicht darf beim Sammeln und Nutzen nicht verletzt werden. Wann müssen Daten verschlüsselt verschickt werden? Wie sind mögliche Vertragsstrafen und Schadenersatz zu regeln? Die Fragen sind für jeden Einzelfall zu klären.
Der Fahrplan für Digitalisierung und Vernetzung der maritimen Wirtschaft am Standort Deutschland soll auf der 10. Nationalen Maritimen Konferenz im April in Hamburg verabschiedet werden. Die entsprechende Maritime Agenda hatte das Bundes kabinett in diesem Monat beschlossen. Branchenverbände hatten den Entwurf generell begrüßt, „gleichwohl sehen wir mit einiger Sorge, wie hier das Thema Digitalisierung dargestellt wird“, hatte Dr. Alexander Geisler vom Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (ZVDS) ausgeführt (THB 11. Januar 2017). Seitens der Verwaltung fehle es oft an der notwendigen technischen Infrastruktur. fab
