GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit
Die Vorbereitungen dazu seien „schon fast abgeschlossen“, teilte die GDL mit. Das neue Gesetz sei mit der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar. Das Bundesarbeitsgericht habe laut GDL bereits 2010 unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. (cm)