Geltendes Recht bremst Maritim 4.0 aus

Maritim 4.0 ist da, schon bald wird technisch fast alles möglich sein. Aber es gibt einen enormen Bremser bei der Umsetzung: das geltende Recht.

Das war jetzt eine der Kernaussagen beim „Maritime Breakfast“ der Kanzlei CMS in Hamburg. So werde es noch dauern, bis ein unbemanntes Schiff in Fahrt gesetzt wird. Das maritime Recht müsse dafür komplett umgeschrieben werden, führte Jan Wölper, Leiter des Geschäftsbereichs Maritime Wirtschaft von CMS Deutschland, aus.

Geschähe eine entsprechende Umschreibung innerhalb von zehn Jahren, wäre das schnell, selbst 30 Jahre wären für die Branche nicht ungewöhnlich. Doch in der IT ändert sich vieles schon nach fünf Jahren. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Branche mit den aktuellen rechtlichen Bedingungen zurechtkommen muss, obwohl das aktuelle Seerecht zu Maritim 4.0 nicht passt, so Wölper.

Der Trend sollte aus Sicht einiger Reedereien dahingehen, dass an Bord keine Crew mehr verfügbar sein muss, um Kosten zu sparen. Doch rechtlich ist eine Verschiebung des Bordpersonals aufs Land nicht erlaubt. Auf Schiffen sollen sich Seeleute befinden, das ist eindeutig vorgeschrieben. So wird sich auch keine Versicherung finden, die sich bei noch so hoher Prämie auf einen vollautomatisierten Betrieb einlässt. Gerichte könnten zu dem Schluss kommen, es handle sich um einen vorsätzlichen Rechtsverstoß.

Wer hat das Recht an Daten, wenn es beispielsweise um Schiffsmotoren geht? Der Eigner des Schiffs? Der Hersteller? Externe Dienstleister? Derjenige, der in die Daten investiert? Oder Beispiel Kühlcontainer: Hier sind die Reederei, die Eigentümer der Boxen, der Befrachter, der Besitzer der enthaltenen Güter und die zahlenden Kunden im Spiel.

Fragen nach dem Recht auf Daten sind in Deutschland weitgehend ungeklärt, sagte CMS-Partner Dr. Malte Grützmacher. Es spiele eine Rolle, ob lesend oder schreibend auf die Daten zugegriffen wird. Wer schreibend zugreift, kann Daten schließlich auch verändern. Dabei geht es letztlich auch um Betriebsgeheimnisse. Deshalb sollten alle Rechte an den Daten vertraglich geklärt sein. Dann wird es zwar schwieriger, weitere externe Partner in die Abläufe einzubinden. Doch die Daten sind technisch zu schützen. So hat ein Hersteller beispielsweise ein Interesse am Know-how-Schutz.

Daten zu erheben ist eine Sache. Eine andere besteht darin, die Daten auch an die Stellen zu leiten, die sie verwerten können, um mögliche Probleme zu verhindern oder zu lösen, so Dr. Jenny Buchner, Senior Associate von CMS. Es bestehe eine Pflicht, die vorhandenen Daten auch tatsächlich zu nutzen, um beispielsweise Unfälle zu vermeiden. fab

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben