BSH: Internationale Regeln für maritimen Umweltschutz

Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt sind dann erfolgreich, wenn international verbindliche Regeln die Maßnahmen festschreiben und wenn dann deren Einhaltung überwacht und staatlich durchgesetzt werden kann.

Das ist ein wesentliches Ergebnis des 26. Meeresumweltsymposiums, das vergangene Woche in Hamburg stattfand. In ihrer Eröffnungsrede wies BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz darauf hin, dass Aktionen und Grenzwerte zum Schutz der Umwelt wissenschaftlich belegt und nachprüfbar sein müssen. „Wir brauchen Werte und Maßnahmen, die technisch machbar und umsetzbar sind, um einen wirklich effizienten und akzeptierten Umweltschutz sicherzustellen“, so die Präsidentin weiter. Es gehe in allen Maßnahmen darum, Schutz und Nutzung auszutarieren. Dafür sei es notwendig, schon in die Vorbereitung von Aktionen zum Schutz der Meere Wissenschaft und Praxis gleichermaßen einzubinden.

Den weiteren Angaben zufolge hatten sich rund 400 nationale und internationale Vertreter aus der Grundlagen- und Ressortforschung, aus der maritimen Wirtschaft, aus Politik, Verwaltung und von Naturschutzverbänden auf dem diesjährigen Symposium getroffen und die aktuellen Themen des marinen Umweltschutzes diskutiert. Dazu gehören Green Economy und Blue Growth, Unterwasserschall, Sedimente und Habitate, Meeresnaturschutz und naturschutzfachliche Aspekte der Raumordnung. Auch der aktuelle Stand zur Umsetzung der Meeresstrategie- beziehungsweise Wasserrahmenrichtlinie stand auf der Tagesordnung, und die Untersuchungen zu Meeresmüll, Tiefseebergbau und die Anstrandungen von Pottwalen waren Bestand der Diskussi on.

Das Meeresumwelt-Symposium ist 1991 vom Bundesumweltministerium (BMUB) ins Leben gerufen worden. Es wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) im Auftrag des BMUB organisiert. Es befasst sich wiederkehrend mit Themen des Meeresumwelt- und Naturschutzes, der Meeresnutzung und der Meeresüberwachung.

Das BSH ist die zentrale maritime Behörde der Bundesrepublik Deutschland. Mit den Dienstsitzen in Hamburg und Rostock unterstützt die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung die maritime Wirtschaft, fördert die Sicherheit auf dem Meer sowie die nachhaltige Meeresnutzung, informiert über den Zustand von Nord- und Ostsee und stärkt über Monitorings den Umweltschutz. FBi

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