Elbvertiefung weiter unklar
„Ob über die Klagen der Umweltvereinigungen BUND und NABU gegen die Planfeststellungsbeschlüsse über die Fahrrinnenanpassung in der Unter- und Außenelbe noch 2016 erneut verhandelt werden kann, hängt unter anderem vom weiteren Gang des derzeit laufenden Planergänzungsverfahrens ab.“ Das teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt auf seiner Internetseite mit. Damit könnte sich ein Urteil über die Elbvertiefung auch bis in das nächste Jahr verzögern.
Am 1. August 2015 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Auflagen für den Ausbau gemacht. Der Gewässerschutz muss bei Entscheidungen über das Ausbaggern von Flüssen eine wichtige Rolle spielen, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-461/13). Ausnahmen sind aber möglich. Was das konkret für die Elbvertiefung bedeutet, muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Die Planungsbehörden der Hansestadt und des Bundes wollen dem Gericht bis Ende März aktualisierte Unterlagen zur Planfeststellung vorlegen.
Hamburg will die Elbe vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können. Tideabhängig sollen sogar Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter die Elbe passieren können. Wegen des Rechtsstreits besteht seit 2012 ein Baustopp. FBi