Finanzhilfen für Landstrom

Der Bund stellt den Ländern bis 2023 insgesamt 176 Millionen Euro Finanzhilfen für die Errichtung von Landstrom-anlagen in See- und Binnenhäfen zur Verfügung. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung von Landstromanlagen habe Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag in Kraft gesetzt, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jetzt mitteilte.

„Wir machen einen großen Schritt in Richtung einer flächendeckenden umwelt- und klimafreundlichen Landstromversorgung in deutschen Häfen, wie wir sie im Koalitionsvertrag versprochen haben“, sagte Altmaier und betonte: „Auch wenn die Schifffahrt gemessen an ihrer Transportleistung bereits einer der umweltfreundlichsten Verkehrsträger ist, müssen wir die maritime Energiewende weiter voranbringen.“

Durch Landstrom können sich Schiffe während ihrer Liegezeit im Hafen mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen und ihre bordeigenen Dieselgeneratoren zur Stromerzeugung abschalten. Dadurch können neben Luftschadstoffen wie Stickstoff- und Schwefeloxiden auch klimaschädliche CO2-Emissionen sowie Lärm und Vibrationen besonders in Hafeninnenstädten vermieden werden. Bei großen Container- und Kreuzfahrtschiffen werden Leistungen zwischen 4 und 16 Megawatt (MW) abgerufen, was etwa dem Strombedarf kleinerer Städte entspricht.

Durch die Hilfen des Bundes sollen die Länder finanziell in die Lage versetzt werden, die mitunter sehr teuren Landstrominfrastrukturen in ihren Häfen auszubauen. Altmaier: „Die Länder können die Finanzhilfen ab sofort abrufen und so ihre Häfen mit unserer Unterstützung unter Landstrom setzen.“ Damit werde die „blaue Wirtschaft“ ein Stück weit grüner.

Die Bundesregierung werde sich an den Maßnahmen der Länder in den Jahren 2020 und 2021 mit 75 Prozent beteiligen, um eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten und Corona-bedingte Verzögerungen zu vermeiden. Ab 2022 liege die Unterstützung bei 50 Prozent. bek

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