„Meilenstein für marinen Umweltschutz“

Foto: Hasenpusch
Die IMO-Konvention zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser ist jetzt offiziell in Kraft getreten.
Seit Freitag müssen alle Neubauten, die ab einschließlich dieses Tages auf Kiel gelegt werden, mit zertifizierten Behandlungsanlagen der strengeren D-2-Norm ausgerüstet werden.
Monika Breuch-Moritz, Präsidentin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), sieht in dem Inkrafttreten des Ballastwasser-Übereinkommens einen „Meilenstein für den marinen Umweltschutz“, wie sie am Freitag mitteilte.
Dem stimmte auch der Verband Deutscher Reeder (VDR) zu. Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VDR, erklärte: „Für uns ist die Ballastwasser-Konvention ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Meeresumwelt.“ Die International Maritime Organization (IMO) habe damit global wirksame Standards gesetzt, die für alle Reedereien gelten und deshalb den Wettbewerb nicht verzerren, so Nagel weiter. Er betonte aber auch, dass es sich dabei um „die bislang teuerste Umweltregulierung“ handle, „die die Schifffahrt je schultern musste“. In den nächsten Jahren werde sich seiner Ansicht nach zeigen, „ob jede Reederei angesichts der schweren Schifffahrtskrise in der Lage sein wird, die Investition von bis zu zwei Millionen Euro pro Schiff zu tätigen“.
Dabei ist die Konvention in ihrer jetzt durchgesetzten Form bereits eine Kompromissvariante zugunsten der Schiffseigner. Denn die IMO verschob die Fristen für die Bestandsflotte nach einem Appell der Branche um zwei Jahre auf den 8. September 2019 (thb.info 10. Juli 2017). Insgesamt haben die Reedereien nun bis zu sieben Jahre Zeit, ihre Bestandsschiffe dem Übereinkommen entsprechend nachzurüsten.
Für die Zulieferindustrie könnte das dramatische Folgen haben. Seit weit mehr als zehn Jahren entwickeln weltweit verschiedene Hersteller eigene Ballastwassersysteme. Viele dieser Unternehmen konnten ihre Produkte aufgrund mangelnder Dringlichkeit in der Vergangenheit aber nicht absetzen – und gingen pleite. Weitere könnten durch die Fristverlängerung folgen. Jüngst erregte außerdem ein Erfahrungsbericht der US-amerikanischen Klassifikationsgesellschaft ABS Aufsehen. Demnach wäre nach stichprobenartiger Prüfung nur jede zweite installierte Ballastwasserbehandlungsanlage voll betriebsfähig (thb.info 15. August 2017) – Kritik, die auf Herstellerseite zurückgewiesen wurde. So hat unter anderem der norwegische Hersteller Optimarin anhand eigener Beispiele erklärt, dass es bereits zuverlässige Systeme im Markt gibt. Demnach war die Anlage des Unternehmens außerdem die weltweit erste, die eine volle Zulassung sowohl von der IMO als auch von der strengen U.S. Coast Guard erhalten hat (thb.info 6. Dezember 2016).
Ziel der IMO-Ballastwasserkonvention ist, die Einschleppung von invasiven Meeresorganismen und Krankheitserregern deutlich zu verringern oder gänzlich auszuschließen. Das Übereinkommen war 2004 verabschiedet worden. Deutschland ratifizierte es im Juni 2013. ger