Nabu unterstützt Scandlines-Klage
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) ist vom Europäischen Gericht Erster Instanz (EuG) bei einem Klageverfahren gegen eine Entscheidung der Kommission über Beihilfen zur Finanzierung der geplanten Fehmarnbeltquerung anerkannt worden. Damit darf die Organisation nun offiziell eine Klage der Reederei Scandlines gegen die EU-Kommission unterstützen, teilte der Nabu jetzt mit. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Reederei und der EU-Kommission über EU-Subventionen für die geplante Fehmarnbeltquerung in Höhe von bisher rund 700 Millionen Euro. Die Reederei bemängelt, dass die staatseigene dänische Bau- und Betreibergesellschaft Femern A/S „im Wettbewerb mit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen durch europäische Steuergelder in unzulässiger Weise bessergestellt wird, und fürchtet, dass mit diesen Mitteln ein für die Reederei ruinöser Preiskampf angezettelt werden könnte“, so der Nabu. Die gesamte Finanzplanung des Vorhabens basiere auf der Annahme, dass Scandlines den Betrieb nach Eröffnung der festen Fehmarnbeltquerung einstellt. Mittlerweile hat die Reederei jedoch angekündigt, die Strecke Puttgarden–Rødby weiter bedienen zu wollen.
Der Nabu hatte im April vor dem Europäischen Gericht die Unterstützung der Klage der Reederei beantragt, da auch in diesem Beihilfeverfahren erhebliche negative ökologische Auswirkungen des Gesamtvorhabens für den Umwelt- und Naturschutz relevant seien und entsprechend bewertet werden müssten. Deshalb ließ das Gericht den Nabu in dem Verfahren zu, obwohl der Verband thematisch direkt nichts mit dem Beihilfeverfahren zu tun hat. „Die Entscheidung der Richter des EuG stärkt die Position der Umweltverbände auch bei für sie eher untypischen Verfahren wie zur EU-Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben“, sagte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. fab