Senat überarbeitet Luftreinhalteplan
Gegen das Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan will der rot-grüne Senat Revision einlegen.
Zugleich kündigte die Hamburger Umweltbehörde am Mittwoch an, den im Dezember von dem Gericht beanstandeten Plan zu überarbeiten. Dazu sollen umgehend Verkehrs- und Emissionsprognosen erstellt werden. „Wir wollen sicherstellen, dass wir die Grenzwerte in Hamburg dauerhaft und stabil einhalten“, sagte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne).
Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sei notwendig, um bei der Überarbeitung des Luftreinhalteplans Rechts- und Planungssicherheit für die Fortschreibung zu haben, hieß es. Durch das Urteil hätten sich Unsicherheiten und Klärungsbedarfe, etwa im Hinblick auf Prognosegrundlagen, ergeben. Außerdem habe das Oberverwaltungsgericht die Verkehrsdrosselung in der Habichtstraße nicht beachtet, weil diese Maßnahme nicht bereits im Luftreinhalteplan festgelegt war.
Kerstan wies darauf hin, dass sich die Luftqualität in Hamburg in den letzten fünf Jahren kontinuierlich und deutlich verbessert habe. An einzelnen Stellen komme es aber noch zu Überschreitungen des Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerts. bek/lno
