Sonderfonds hilft künftig bei Umweltschäden

Negatives Musterbeispiel für größere Umweltschäden: der Verlust einer großen Anzahl von Seecontainern nach einem schweren Sturm wie hier im Fall der „MSC Zoe“ in der Nordsee. Ladungsreste belasteten die Umwelt, Foto: THB-Archiv

„Das war ein wichtiger, längst überfälliger Schritt“ Norbert BrackmannMaritimer Koordinator, Foto: Timo Jann
Die deutsche Bundesregierung ebnet den Weg dafür, dass Deutschland das „Internationale Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See“, kurz „HNS“, ratifizieren kann.
Das teilte am Mittwoch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit. Vorausgegangen war der Beschluss des Bundeskabinetts am gleichen Tag, den Gesetzesentwürfen zur Ausführung des HNS-Übereinkommens und zum Protokoll von 2010 zuzustimmen. Mit diesem Schritt würden jetzt „die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des HNS-Übereinkommens in Deutschland geschaffen“, kommentierte das Bundeswirtschaftsministerium. Die Gesetzesentwürfe hatte das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt.
Für den Maritimen Koordinator der Bundesregierung, den CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Brackmann, ist der aktuelle Kabinettsbeschluss „ein wichtiger“, zugleich aber auch ein „längst überfälliger Schritt“. Denn damit würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass „Schäden von Havarien zumindest wirtschaftlich“ abgemildert werden könnten. Brackmann weiter: „Im Fall von Havarien in deutschen Gewässern entlasten wir außerdem Bund, Länder und Gemeinden.“ Sollte es in Zukunft zu entsprechenden Vorfällen kommen, bei denen auch die Umwelt in Mitleidenschaft gezogen werden könnte, dann könnten die damit verbundenen Folgekosten durch einen „eigens eingerichteten Fonds“ abgedeckt werden. Der aus dem schleswig-holsteinischen Lauenburg stammende Abgeordnete wies zudem darauf hin, dass die maritime Branche zu diesem wichtigen Thema „schon lange Klarheit gefordert“ habe.
Das „Internationale Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See“ aus dem Jahr 1996 in der Fassung des Protokolls von 2010 (HNS-Übereinkommen) fordert eine Versicherungspflicht für Schiffe, die gefährliche Güter transportieren. Zudem verlangt es die Einrichtung eines speziellen Fonds, aus dem mögliche Entschädigungsleistungen beglichen werden, und zwar Anspräche, die über die begrenzten (normalen) Versicherungsleistungen hinausgehen. So können in Zukunft Geschädigte ihre Ansprüche nicht nur gegen den Schiffseigentümer beziehungsweise dessen Versicherung geltend machen, sondern sie können darüber hinaus auch den HNS-Fonds ansprechen.
Künftig wird in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach den dafür vorgesehenen Regelungen für die Entgegennahme, Erfassung und Weiterleitung der Mengen beitragspflichtiger Ladung nach dem HNS-Übereinkommen zuständig sein, führt das Bundeswirtschaftsministerium weiter aus. EHA