„Wesentliche Mängel nicht ausgeräumt“
Das Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ aus BUND, NABU und WWF hat einen umfangreichen Schriftsatz zum aktuellen Planergänzungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zur Elbvertiefung fristgerecht beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Wesentliche Mängel, die das Gericht in seinem Beschluss vom Oktober 2014 gerügt hatte, sind nach Auffassung der Verbände nicht ausgeräumt. Auch die neuen Vorgaben, die sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 zur Auslegung des europäischen Wasserrechts ergeben, würden nur unzureichend abgearbeitet. Damit verstößt die Planung aus Sicht der Verbände weiterhin gegen geltendes Umweltrecht.
„Die Genehmigungsbehörden ignorieren nach wie vor die Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzrechts. Auch dieser Planergänzungsbeschluss, der mittlerweile die zehnte Änderung im Verfahren markiert, ändert daran nichts“, so die Verbände. FBi