WSV kann auch Natur betreuen

Das Bundeskabinett hat mit einer Gesetzesänderung den Weg für Renaturierungsmaßnahmen an großen Flüssen durch die Wasserstraßenverwaltung (WSV) des Bundes frei gemacht. Jahrelange Diskussionen zwischen Bund und Ländern über Zuständigkeiten sollen damit beendet werden. Bisher konnten die Ämter der WSV nur für die Verbesserung der Schifffahrt Baumaßnahmen umsetzen. Künftig gilt das auch für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands. tja

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