ZDS: Förderspielraum für Power Barges erweitern

Damit sich die Wirkung des innovativen Versorgungssystems durch Power Barges für die alter native Landstromversorgung noch stärker entfalten kann, müssen die Fördermöglichkeiten flexibler ausgestaltet werden.

Dafür spricht sich der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) in einer Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf zum Gesetz für Erhaltung, Modernisierung und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) aus. Die Federführung dafür liegt beim Bundeswirtschaftsministeri um. Es hatte den Verband um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.

Für den ZDS ist es unerlässlich, dass für diese im deutschen Sprachgebrauch als „Kraftwerkschiffe“ bezeichneten Fahrzeuge die Übergangsfristen für Fördervorgaben verlängert werden. Bislang gibt es in den deutschen Seehäfen nur eine mit LNG gespeiste Power Barge, die im Oktober 2014 in Hamburg auf den Namen „Hummel“ getauft wurde und seit Ende Mai dieses Jahres offiziell ihre Versorgungsarbeit für Schiffe von AIDA Cruises aufnahm.

Der Dachverband der deutschen Seehafenverkehrswirtschaft tritt dafür ein, dass die Übergangsfristen für die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) um ein halbes Jahr, das heißt also bis 30. Juni 2016, und für die Aufnahme des Dauerbetriebes um ein Jahr, also bis 30. Juni 2017, verlängert werden. Die Begründung: Nur unter Einhaltung dieser Fristen hätten „Betreiber von neuen KWK-Anlagen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags nach dem KWKG“, so der ZDS.

Der Verband weist darauf hin, dass sich aktuell viele Kraftwerkschiff-Projekte der Seehafenunternehmen in der Realisierungsphase befinden: „Diese wurden bereits mit einer mehrjährigen Vorlaufzeit im Vertrauen auf Bestandsschutz des KWKG geplant.“

Es handle sich dabei „um äußerst komplexe, innovative sowie kostenintensive Vorhaben, zu deren Realisierung auch im Hinblick auf die Bewältigung der für alle Beteiligten neuen Planungsvorläufe ein deutlich größerer Zeithorizont benötigt wird als bei etablierten Projekten“, betont der Verband weiter.

Daher könnten viele Anträge auf Genehmigung nach dem BImSchG „erst in nächster Zeit gestellt werden“. Mit Folgen: Mit einer behördlichen Genehmigung sei dafür im laufenden Jahr nicht mehr zu rechnen. Der Verband ergänzt: „Der Dauerbetrieb der schwimmenden KWK-Anlagen ist insbesondere aufgrund der technischen Komplexität und der langen Vorlaufzeiten für den Bau von Fernwärmeinfrastruktur im Hafenbereich (…) vielfach erst 2017 möglich.“

Neben der wasserseitigen Stromversorgung von – zunächst – Kreuzfahrtschiffen durch Power Barges können diese schwimmenden Kraftwerke auch für die landseitige Stromversorgung eingesetzt werden. Dabei wird der Strom schiffsseitig erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Die Wärme wird dabei parallel ins Fernwärmenetz eingespeist. EHA

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