Politik
Die Europäische Kommission hat jetzt für Deutschland den Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt genehmigt. Die Neuregelung, wonach Reedereien 100 statt bisher 40 Prozent der Lohnsteuer einbehalten dürfen, kann erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden.
18.05.2016