Tonnagesteuer vereinheitlichen

Die Tonnagesteuer wurde im Jahr 1999 zur Stärkung des deutschen Standortes eingeführt, Foto: Hasenpusch
Hermann Ebel, Vorstandsvorsitzender der Hansa Treuhand Gruppe, hat sich zur heute beginnenden Nationalen Maritimen Konferenz für eine einheitliche Regelung der Tonnagesteuer innerhalb Europas ausgesprochen.
In Deutschland wird der Unterschiedsbetrag bei der Tonnagesteuer zum Zeitpunkt des Wechsels einer Schiffsgesellschaft vom Ertragssteuermodell zur Tonnagesteuer festgestellt – als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Marktwert, also dem fiktiven Veräußerungsgewinn des Schiffes. Da jedoch die Marktwerte der Schiffe vor Beginn der Krise im September 2008 wesentlich höher waren als es heute, müssen Anleger heute oft hohe Steuern bezahlen beim Verkauf bezahlen, obwohl keine Gewinne entstanden sind. Dabei hätten viele Anleger ihr investiertes Geld verloren, so Ebel. „Auch die Schifffahrtsgesellschaft wird aus demselben Grund mit extrem hohen Gewerbesteuern belastet.“ In den Niederlanden dagegen verringere sich die Versteuerung des Unterschiedsbetrags mit jedem Einsatzjahr um zehn Prozentpunkte – mit der Folge, dass bei Betrieb des Schiffes über die volle Optionsperiode keine Steuer entsteht. „Es wäre wünschenswert, dieses Modell aus Wettbewerbsgründen jetzt auch auf die deutsche Tonnagesteuer zu übertragen“, so Ebel.
Politiker wie etwa Rüdiger Kruse, Beauftragter für die Maritime Wirtschaft der CDU-CSU-Bundestagsfraktion, lehnen jedoch eine Änderung der Tonnagesteuer „je nach Wetterlage“, also in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage, ab. fab